Prüfungen bei Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand
Unternehmen und Einrichtungen mit öffentlicher Beteiligung unterliegen häufig besonderen Prüfungsanforderungen. Diese ergeben sich beispielsweise aus kommunalen Satzungen, Haushaltsordnungen oder Beteiligungsrichtlinien.
Neben der Abschlussprüfung nach HGB werden Prüfungen häufig um zusätzliche Prüfungsschwerpunkte erweitert.
Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen IDW Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung sowie zu Sonderprüfungen.
Erweiterte Prüfungsinhalte:
Haushaltsgrundsätzegesetz
Wir unterstützen bei der Prüfung nach § 53 HGrG (Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder).
Public Corporate Governance Kodex
Wir unterstützen bei der Prüfung zur Einhaltung des Public Corporate Governance Kodex.
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
Wir unterstützen bei der Prüfung zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfungen
Wir unterstützen bei der Wirtschaftlichkeits- und Organisationsprüfungen.
Nutzen für Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand:
Diese Prüfungen tragen dazu bei:
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Transparenz gegenüber Aufsichtsgremien und Öffentlichkeit zu schaffen
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die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen
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die Governance-Strukturen öffentlicher Unternehmen zu stärken
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Risiken frühzeitig zu identifizieren