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Prüfungen bei Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand
Unternehmen und Einrichtungen mit öffentlicher Beteiligung unterliegen häufig besonderen Prüfungsanforderungen. Diese ergeben sich beispielsweise aus kommunalen Satzungen, Haushaltsordnungen oder Beteiligungsrichtlinien.
Neben der Abschlussprüfung nach HGB werden Prüfungen häufig um zusätzliche Prüfungsschwerpunkte erweitert.
Die Durchführung erfolgt unter Berücksichtigung der einschlägigen IDW Prüfungsstandards zur Abschlussprüfung sowie zu Sonderprüfungen.
Erweiterte Prüfungsinhalte:
Nutzen für Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand:
Diese Prüfungen tragen dazu bei:
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Transparenz gegenüber Aufsichtsgremien und Öffentlichkeit zu schaffen
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die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen
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die Governance-Strukturen öffentlicher Unternehmen zu stärken
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Risiken frühzeitig zu identifizieren
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