Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Unternehmen, die als Bauträger, Baubetreuer oder Immobilienmakler tätig sind, unterliegen den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Gemäß § 16 MaBV sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, jährlich einen Prüfungsbericht durch einen Wirtschaftsprüfer erstellen zu lassen.
Die Prüfung dient dem Schutz der Auftraggeber und Erwerber von Immobilienprojekten.
Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen IDW Prüfungsstandards für gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen.
Inhalt der MaBV-Prüfung:
Verwendung von Fremdgeldern
Im Rahmen der Prüfung wird die ordnungsgemäße Verwendung von Fremdgeldern sichergestellt.
Einhaltung von Sicherungsmechanismen
Im Rahmen der Prüfung wird die Einhaltung der gesetzlichen Sicherungsmechanismen sichergestellt.
Dokumentation und Buchführung
Im Rahmen der Prüfung wird die ordnungsgemäße Dokumentation und Buchführung sichergestellt.
Einhaltung von Informationspflichten
Im Rahmen der Prüfung wird die Einhaltung der Informationspflichten gegenüber Auftraggebern sichergestellt.
Nutzen für
Makler- und
Bauträger:
Eine ordnungsgemäße MaBV-Prüfung bietet:
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Rechtssicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden
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Vertrauen bei Kunden, Erwerbern und Geschäftspartnern
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frühzeitige Identifikation möglicher organisatorischer Schwachstellen
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strukturierte Dokumentation der ordnungsgemäßen Geschäftsführung