Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Unternehmen, die als Bauträger, Baubetreuer oder Immobilienmakler tätig sind, unterliegen den Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Gemäß § 16 MaBV sind bestimmte Unternehmen verpflichtet, jährlich einen Prüfungsbericht durch einen Wirtschaftsprüfer erstellen zu lassen.
Die Prüfung dient dem Schutz der Auftraggeber und Erwerber von Immobilienprojekten.
Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der einschlägigen IDW Prüfungsstandards für gesetzlich vorgeschriebene Sonderprüfungen.
Inhalt der MaBV-Prüfung:
Nutzen für
Makler- und
Bauträger:
Eine ordnungsgemäße MaBV-Prüfung bietet:
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Rechtssicherheit gegenüber Aufsichtsbehörden
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Vertrauen bei Kunden, Erwerbern und Geschäftspartnern
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frühzeitige Identifikation möglicher organisatorischer Schwachstellen
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strukturierte Dokumentation der ordnungsgemäßen Geschäftsführung