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Freiwillige Abschlussprüfungen und Bescheinigungsleistungen

Auch wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, kann eine unabhängige Prüfung sinnvoll sein. Viele Unternehmen entscheiden sich freiwillig für eine Prüfung ihrer Rechnungslegung oder bestimmter Sachverhalte, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen.

Freiwillige Abschlussprüfungen orientieren sich regelmäßig an den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie an den IDW Prüfungsstandards (IDW PS).

Bescheinigungsleistungen nach internationalen Standards:

Neben klassischen Abschlussprüfungen führen wir auch Bescheinigungsleistungen (Assurance Services) durch. Diese erfolgen insbesondere auf Grundlage des internationalen Prüfungsstandards ISAE 3000.

Unsere Leistungen:

Prüfung bestimmter Kennzahlen

Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung bestimmter Kennzahlen oder Berichte.

Prüfungen von Berichtssystemen

Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung von Compliance- oder Berichtssystemen.

Bescheinigungen
 

Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung von Bescheinigungen für vertraglich vereinbarte Informationen.

Mittelverwendungs- oder Projektprüfungen

Wir unterstützen Unternehmen bei der Mittelverwendungs- oder Projektprüfungen.

Nutzen für Unternehmen:

Freiwillige Prüfungen bieten:

  • Erhöhte Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Investoren

  • Unabhängige Bestätigung wichtiger Unternehmensinformationen

  • Objektive Einschätzung von Risiken und Prozessen

  • Unterstützung bei Finanzierungen oder Transaktionen

Kontaktinformationen

Wiesbaden:

0611 950 128-50

Langgasse 36, 65183 Wiesbaden

Bundesweit:

0611 950 128-50

Besprechung per Teams/Webex

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