Freiwillige Abschlussprüfungen und Bescheinigungsleistungen
Auch wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, kann eine unabhängige Prüfung sinnvoll sein. Viele Unternehmen entscheiden sich freiwillig für eine Prüfung ihrer Rechnungslegung oder bestimmter Sachverhalte, um Transparenz und Vertrauen zu schaffen.
Freiwillige Abschlussprüfungen orientieren sich regelmäßig an den Vorschriften der §§ 316 ff. HGB sowie an den IDW Prüfungsstandards (IDW PS).
Bescheinigungsleistungen nach internationalen Standards:
Neben klassischen Abschlussprüfungen führen wir auch Bescheinigungsleistungen (Assurance Services) durch. Diese erfolgen insbesondere auf Grundlage des internationalen Prüfungsstandards ISAE 3000.
Unsere Leistungen:
Nutzen für Unternehmen:
Freiwillige Prüfungen bieten:
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Erhöhte Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Investoren
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Unabhängige Bestätigung wichtiger Unternehmensinformationen
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Objektive Einschätzung von Risiken und Prozessen
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Unterstützung bei Finanzierungen oder Transaktionen