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Gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB

Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen. Die gesetzliche Prüfungspflicht ergibt sich insbesondere aus § 316 HGB. Für Konzerne gelten ergänzend die Vorschriften zur Konzernabschlussprüfung gemäß §§ 316 ff. HGB.

Ziel der Abschlussprüfung ist es festzustellen, ob der Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Die Durchführung erfolgt nach den berufsständischen Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie den internationalen Prüfungsstandards (ISA).

Unsere Leistungen:

Nutzen für Unternehmen:

Neben der gesetzlichen Bestätigung bietet die Abschlussprüfung wichtige Vorteile:

  • Erhöhung der Transparenz gegenüber Gesellschaftern und Kreditinstituten

  • Stärkung des Vertrauens von Geschäftspartnern und Investoren

  • Frühzeitige Identifikation von Risiken in Rechnungslegung und Prozessen

  • Verbesserung interner Kontroll- und Steuerungsmechanismen

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