Gesetzliche Abschlussprüfung nach HGB
Kapitalgesellschaften sowie bestimmte Personengesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen. Die gesetzliche Prüfungspflicht ergibt sich insbesondere aus § 316 HGB. Für Konzerne gelten ergänzend die Vorschriften zur Konzernabschlussprüfung gemäß §§ 316 ff. HGB.
Ziel der Abschlussprüfung ist es festzustellen, ob der Jahres- bzw. Konzernabschluss sowie der Lagebericht bzw. Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Die Durchführung erfolgt nach den berufsständischen Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) sowie den internationalen Prüfungsstandards (ISA).
Unsere Leistungen:
Prüfung von Jahresabschlüssen
Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten nach HGB.
Prüfung von Konzernabschlüssen
Wir unterstützen Unternehmen bei der Prüfung von Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten.
Analyse von Geschäftsprozessen
Wir unterstützen Unternehmen bei der Analyse von Geschäftsprozessen und Risikostrukturen sowie der Beurteilung des internen Kontrollsystems.
Berichterstattung
Wir unterstützen Unternehmen bei der Berichterstattung gegenüber Gesellschaftern, Aufsichtsgremien und Banken.
Nutzen für Unternehmen:
Neben der gesetzlichen Bestätigung bietet die Abschlussprüfung wichtige Vorteile:
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Erhöhung der Transparenz gegenüber Gesellschaftern und Kreditinstituten
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Stärkung des Vertrauens von Geschäftspartnern und Investoren
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Frühzeitige Identifikation von Risiken in Rechnungslegung und Prozessen
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Verbesserung interner Kontroll- und Steuerungsmechanismen